Es ist unsere kleine Welt - wir haben nur "die Eine". Es liegt an uns, sie für unsere Kinder zu bewahren. Damit unsere Kinder nie fragen müssen:  "Wieso habt Ihr eigentlich nichts gemacht?"

Zubehör und das zugehörige Gewicht – eine Übersicht von Manfred Kletzien

Die modernen Reisemobil - Modelle haben in der Regel große Staufächer in denen sehr viel Gepäck und Zubehör untergebracht werden kann. Bei der Auswahl seines Fahrzeuges, sollte man vorher ganz genau wissen, welches Zubehör und welche zusätzlichen Utensilien an Bord kommen sollen. Addiert man dann die zusätzlichen Gewichte zusammen, ist auch sehr schnell das Gesamtgewicht des Fahrzeuges erreicht und für Lebensmittel bleibt keine Reserve mehr. Bei der Auswahl seines Favoriten ist also vor der Anschaffung jedes Teiles sehr viel Kopfarbeit zu leisten, damit dann der Urlaub ein wunderschönes Erlebnis wird und nicht zum Fiasko!

Was man wissen sollte -

Bezeichnung

Gewicht in kg

Abwassertank Unterflur, isoliert und beheizt

14

Alko-Luftfederung

38

Anhängerkupplung

26

Außendusche

1

Außenstauklappe

1

Automatikgetriebe Fiat Ducato

44

Autoradio mit Navigationssystem und CD-Spieler

3

Automatisiertes Schaltgetriebe Mercedes

20

Backofen

10

Batterie zusätzlich, Gel, 80 Ah

20

Dachreling mit Heckleiter, Riffelplatte auf Dach

25

Einstiegsstufe elektrisch, einstufig

6

Einstiegsstufe elektrisch, zwei - statt einstufig

12

Ersatzradhalterung Unterflur

7

Fahrerhaus-Klimaanlage

30

Fahrradhalter für zwei/drei Räder, Zuladung 50 kg

9/10

Falttrennwand zum Wohnraum statt Vorhang

4

Fliegenschutztür

3

Frontscheibenrollo und Vorhänge Fahrerhaus

4

Fußmatte Fahrerhaus

3

Gasfernschalter

1

Gassteckdose

1

Geschirrspülmaschine

18

Geschwindigkeitsregler

2

Heckgarage inklusive Stauraumklappe

20

Heckrundsitzgruppe statt Doppelbett

15

Klappbett über Sitzgruppe

20

Klimaanlage 12 Volt für Wohnbereich

15

Kühlschrank 135 Liter 103

30

Markise 3,0/3,5/4,0 Meter

25/30/40

Mikrowellenherd

10

Motorradhalter absenkbar, Zuladung 100 kg

54

Motorradhalter ausziehbar, Zuladung 100 kg

26

Rückfahr - Videoanlage

4

Satellitenantenne Kathrein Mobisat

19

Schmutzfänger hinten

0,5

Sicherheitsschloss Wohnraumtür

0,5

Solaranlage 2 x 50 Watt

15

Standstützen hinten/vorn

6/6

Teppichboden im Wohnraum

8

Tischverlängerung

2

Triomatic mit Fernanzeige und Eis-Ex

2

TV-Auszug mit Drehkonsole

1

Unterflurschubkasten 48/91 cm breit

12/17

Vorzeltleuchte

0,5

Winkelsitzgruppe statt Gegensitzgruppe

8

Was kaum einer wiegt -

Bezeichnung

Gewicht in kg

Audiocassetten, 10 Stück

0,7

Autoatlas, Shell

2

Campingführer, zwei Bände

2

Campingliege, zwei Stück

10

Campingstühle, vier Stück

12

Campingtisch

10

CB-Funkgerät

1

CD´s, 10 Stück

1

Discman, zwei Stück

0,8

Fahrradhelm für Erwachsene, zwei Stück

0,6

Fernglas, 10 x 50 mit Tasche

1

Fernseher

3,5 - 8,5

Fototasche, Kamera, Zubehör

5

Gasgrill

10

Inline-Skater, zwei Paar

5

Kabeltrommel, 25 Meter

6

Kinderfahrrad, 24 "

10

Kinderschlitten aus Holz

6

Kiste Apfelsaft 6 x 1 Liter

10,5

Kiste Bier, 20 x 0,5 Liter

20

Kiste Sprudel, 12 x 0,7 Liter

16

Luftmatratze

1,5

ProMobil - Stellplatzatlas, zwei Stück

1,3

Reiseapotheke

1

Schlauchboot drei Meter mit Paddel

12

Schneeketten, 1 Paar

7-10

Skiausrüstung für Erwachsene, zwei Paar

30

Surfbrett mit Mast und Segel, Anzug, je zwei Stück

30 - 40

Taschentücher, 5 Stück gemischt

1,5

Tourenrad Erwachsene, zwei Stück

30

Vorzelt mit Teppich

25

Wasserschlauch, 10 Meter

3,5

Werkzeugkiste

10

Das falsche Gewicht kann teuer werden: Es drohen Strafmandat und Steuerbescheid!

Gewicht ist nicht gleich Gewicht

Der Reisemobilist unterscheidet folgende Gewichtskategorien: Zulässige Gesamtmasse und Masse im fahrbereiten Zustand, Achs-, Dach- und Anhängelast.

Die technisch zulässige Gesamtmasse (auch Masse im fahrbereiten Zustand) im beladenen Zustand wird vom Fahrzeughersteller angegeben. Diese Masse berücksichtigt die spezifischen Betriebsbedingungen einschließlich solcher Faktoren wie Werkstofffestigkeit, Tragfähigkeit der Reifen, usw. Diese Masse darf aus sicherheitstechnischen Gründen in keinem Fall überschritten werden. Jede Überschreitung dieser Masse wird als Überladung von der Polizei geahndet.

Mit der Änderung des Paragraphen 42 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung zum 01. Juli 2004 setzt die Bundesrepublik die entsprechenden EG-Richtlinien über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen in deutsches Recht um. Bereits im Juli 2000 veröffentlichte der Caravaning Industrie Verband (damals VDWH) eine Branchenempfehlung, die im Wesentlichen der Neuregelung entspricht.

In der Spalte „ Leergewicht “ ist im Fahrzeugschein bei Zulassungen ab 01. Juli 2004 die Summe aus

  • Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs
  • zu 90 Prozent gefülltem Kraftstofftank
  • zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser)
  • Gewicht aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzrad, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher)
  • 75 Kilogramm Fahrergewicht

ausgewiesen.

Die Achslast gibt Auskunft über die Gewichtsverteilung (maximale Belastungsmöglichkeit der Vorder- und Hinterachse) im Reisemobil. Der Basisfahrzeug-Hersteller gibt auf Anfrage die Werte heraus. Oft sind sie aber auch direkt am Fahrzeug vermerkt. Auch diese Gewichtsangaben müssen strikt eingehalten werden, was durch sorgfältiges Beladen, richtige Gewichtsverteilung und Kontrolle auf der Waage leicht möglich ist.

Der Aufbau-Hersteller legt die Dachlast für das jeweilige Modell fest. Die Dachlast ist von der Konstruktion des Daches (Alu-Sandwich, GfK) abhängig.

Welches Gewicht auf dem Dach transportiert werden darf, ist beim Hersteller zu erfahren.

Der KFZ- Schein gibt genaue Auskunft über die Anhängerlast, d. h. wie viel gebremste und ungebremste Kilogramm gezogen werden dürfen. Die angegebenen Werte ergeben sich aus einer Reihe von Prüfungen (unter anderem ein Dauertest mit zwei Millionen Lastwechseln), die vor Markteinführung einer Anhängekupplung durchgeführt werden. Der Anbau der Anhängerkupplung muss von einer technischen Prüfstelle (TÜV, Dekra) abgenommen werden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Aus promobil 4/2009: „Kaum eine Norm für Reisemobile ist so wichtig wie die DIN EN 1646 Teil 2. Kein Wunder, regelt sie doch Gewichtsverhältnisse und Zuladung, die Hersteller und Kunden oftmals vor große Herausforderungen stellen.

Die DIN EN 1646-2 definiert unter anderem die s.g. Grundausstattung. Sie ist Teil der Masse im fahrbereiten Zustand, an der sich Kunden orientieren, wenn sie die Zuladung ihres Reisemobils berechnen wollen. Nach der DIN EN 1646-2 2008 zählen statt früher 90 nun 100 Prozent des Frischwassertank- und des Gasflascheninhalts zur Grundausstattung. Damit fand eine längst überfällige Anpassung an die StVZO statt. Was die Hersteller nun aufs Leergewicht draufpacken müssen, sparen sie an anderer Stelle wieder ein: Die Anzahl der Gasflaschen wird nämlich definiert durch die Anzahl der eingebauten Regler. Das ist serienmäßig meistens nur einer. Macht bei der Abgabe des Leergewichts immerhin rund 23 Kilogramm weniger.“