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Was man wissen sollte -
Bezeichnung
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Gewicht in kg
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Abwassertank Unterflur, isoliert und beheizt
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14
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Alko-Luftfederung
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38
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Anhängerkupplung
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26
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Außendusche
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1
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Außenstauklappe
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1
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Automatikgetriebe Fiat Ducato
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44
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Autoradio mit Navigationssystem und CD-Spieler
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3
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Automatisiertes Schaltgetriebe Mercedes
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20
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Backofen
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10
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Batterie zusätzlich, Gel, 80 Ah
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20
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Dachreling mit Heckleiter, Riffelplatte auf Dach
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25
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Einstiegsstufe elektrisch, einstufig
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6
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Einstiegsstufe elektrisch, zwei - statt einstufig
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12
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Ersatzradhalterung Unterflur
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7
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Fahrerhaus-Klimaanlage
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30
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Fahrradhalter für zwei/drei Räder, Zuladung 50 kg
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9/10
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Falttrennwand zum Wohnraum statt Vorhang
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4
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Fliegenschutztür
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3
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Frontscheibenrollo und Vorhänge Fahrerhaus
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4
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Fußmatte Fahrerhaus
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3
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Gasfernschalter
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1
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Gassteckdose
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1
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Geschirrspülmaschine
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18
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Geschwindigkeitsregler
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2
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Heckgarage inklusive Stauraumklappe
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20
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Heckrundsitzgruppe statt Doppelbett
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15
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Klappbett über Sitzgruppe
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20
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Klimaanlage 12 Volt für Wohnbereich
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15
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Kühlschrank 135 Liter 103
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30
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Markise 3,0/3,5/4,0 Meter
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25/30/40
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Mikrowellenherd
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10
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Motorradhalter absenkbar, Zuladung 100 kg
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54
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Motorradhalter ausziehbar, Zuladung 100 kg
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26
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Rückfahr - Videoanlage
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4
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Satellitenantenne Kathrein Mobisat
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19
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Schmutzfänger hinten
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0,5
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Sicherheitsschloss Wohnraumtür
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0,5
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Solaranlage 2 x 50 Watt
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15
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Standstützen hinten/vorn
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6/6
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Teppichboden im Wohnraum
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8
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Tischverlängerung
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2
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Triomatic mit Fernanzeige und Eis-Ex
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2
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TV-Auszug mit Drehkonsole
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1
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Unterflurschubkasten 48/91 cm breit
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12/17
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Vorzeltleuchte
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0,5
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Winkelsitzgruppe statt Gegensitzgruppe
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8
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Was kaum einer wiegt -
Bezeichnung
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Gewicht in kg
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Audiocassetten, 10 Stück
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0,7
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Autoatlas, Shell
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2
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Campingführer, zwei Bände
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2
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Campingliege, zwei Stück
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10
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Campingstühle, vier Stück
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12
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Campingtisch
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10
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CB-Funkgerät
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1
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CD´s, 10 Stück
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1
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Discman, zwei Stück
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0,8
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Fahrradhelm für Erwachsene, zwei Stück
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0,6
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Fernglas, 10 x 50 mit Tasche
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1
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Fernseher
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3,5 - 8,5
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Fototasche, Kamera, Zubehör
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5
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Gasgrill
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10
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Inline-Skater, zwei Paar
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5
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Kabeltrommel, 25 Meter
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6
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Kinderfahrrad, 24 "
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10
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Kinderschlitten aus Holz
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6
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Kiste Apfelsaft 6 x 1 Liter
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10,5
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Kiste Bier, 20 x 0,5 Liter
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20
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Kiste Sprudel, 12 x 0,7 Liter
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16
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Luftmatratze
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1,5
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ProMobil - Stellplatzatlas, zwei Stück
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1,3
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Reiseapotheke
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1
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Schlauchboot drei Meter mit Paddel
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12
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Schneeketten, 1 Paar
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7-10
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Skiausrüstung für Erwachsene, zwei Paar
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30
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Surfbrett mit Mast und Segel, Anzug, je zwei Stück
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30 - 40
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Taschentücher, 5 Stück gemischt
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1,5
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Tourenrad Erwachsene, zwei Stück
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30
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Vorzelt mit Teppich
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25
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Wasserschlauch, 10 Meter
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3,5
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Werkzeugkiste
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10
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Das falsche Gewicht kann teuer werden: Es drohen Strafmandat und Steuerbescheid!
Gewicht ist nicht gleich Gewicht
Der Reisemobilist unterscheidet folgende Gewichtskategorien: Zulässige Gesamtmasse und Masse im fahrbereiten Zustand, Achs-, Dach- und Anhängelast.
Die technisch zulässige Gesamtmasse (auch Masse im fahrbereiten Zustand) im beladenen Zustand wird vom Fahrzeughersteller angegeben. Diese Masse
berücksichtigt die spezifischen Betriebsbedingungen einschließlich solcher Faktoren wie Werkstofffestigkeit, Tragfähigkeit der Reifen, usw. Diese Masse darf aus sicherheitstechnischen Gründen in keinem Fall
überschritten werden. Jede Überschreitung dieser Masse wird als Überladung von der Polizei geahndet.
Mit der Änderung des Paragraphen 42 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung zum 01. Juli 2004 setzt die Bundesrepublik die entsprechenden
EG-Richtlinien über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen in deutsches Recht um. Bereits im Juli 2000 veröffentlichte der Caravaning Industrie Verband (damals VDWH) eine Branchenempfehlung, die im
Wesentlichen der Neuregelung entspricht.
In der Spalte „ Leergewicht “ ist im Fahrzeugschein bei Zulassungen ab 01. Juli 2004 die Summe aus
- Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs
- zu 90 Prozent gefülltem Kraftstofftank
- zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser)
- Gewicht aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzrad, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher)
- 75 Kilogramm Fahrergewicht
ausgewiesen.
Die Achslast gibt Auskunft über die Gewichtsverteilung (maximale Belastungsmöglichkeit der Vorder- und Hinterachse) im Reisemobil. Der
Basisfahrzeug-Hersteller gibt auf Anfrage die Werte heraus. Oft sind sie aber auch direkt am Fahrzeug vermerkt. Auch diese Gewichtsangaben müssen strikt eingehalten werden, was durch sorgfältiges Beladen, richtige
Gewichtsverteilung und Kontrolle auf der Waage leicht möglich ist.
Der Aufbau-Hersteller legt die Dachlast für das jeweilige Modell fest. Die Dachlast ist von der Konstruktion des Daches (Alu-Sandwich, GfK) abhängig.
Welches Gewicht auf dem Dach transportiert werden darf, ist beim Hersteller zu erfahren.
Der KFZ- Schein gibt genaue Auskunft über die Anhängerlast,
d. h. wie viel gebremste und ungebremste Kilogramm gezogen werden dürfen. Die angegebenen Werte ergeben sich aus einer Reihe von Prüfungen (unter anderem ein Dauertest mit zwei Millionen Lastwechseln), die vor Markteinführung einer Anhängekupplung durchgeführt werden. Der Anbau der Anhängerkupplung muss von einer technischen Prüfstelle (TÜV, Dekra) abgenommen werden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Aus promobil 4/2009: „Kaum eine Norm für Reisemobile ist so wichtig wie die DIN EN 1646 Teil 2. Kein Wunder, regelt sie doch Gewichtsverhältnisse und Zuladung, die Hersteller und Kunden oftmals vor große Herausforderungen stellen.
Die DIN EN 1646-2 definiert unter anderem die s.g. Grundausstattung. Sie ist Teil der Masse im fahrbereiten Zustand, an der sich Kunden orientieren, wenn sie die Zuladung ihres Reisemobils berechnen wollen.
Nach der DIN EN 1646-2 2008 zählen statt früher 90 nun 100 Prozent des Frischwassertank- und des Gasflascheninhalts zur Grundausstattung. Damit fand eine längst überfällige Anpassung an die StVZO statt. Was die
Hersteller nun aufs Leergewicht draufpacken müssen, sparen sie an anderer Stelle wieder ein: Die Anzahl der Gasflaschen wird nämlich definiert durch die Anzahl der eingebauten Regler. Das ist serienmäßig
meistens nur einer. Macht bei der Abgabe des Leergewichts immerhin rund 23 Kilogramm weniger.“
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