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Das falsche Gewicht kann teuer werden: Es drohen Strafmandat und Steuerbescheid.
Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges ist zwischenzeitlich zu einem äußerst (ge-) wichtigen Thema geworden. Die alte Mär, dass man um 10% überladen
könne, gilt nicht mehr. In allen europäischen Ländern wird Überladung zwischenzeitlich bestraft. Im günstigsten Fall verlangt die Polizei, dass das Übergewicht an Ort und Stelle ausgeladen wird. Ist ein
Fahrzeug gravierend überladen und wird ein Unfall verursacht, so kann sich die Haftpflicht- und Kaskoversicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen und die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.
Die meisten Autofahrer denken, dass sich eine Überladung auf das Gesamtgewicht eines Wagens bezieht Dies ist jedoch falsch. Richtig ist, dass alleine die
Achslasten von der Polizei als Bezugsgrößen herangezogen werden. Wenn das Hauptgewicht im Heck eines Fahrzeugs ruht; so wird die Vorderachse oftmals entlastet und die Hinterachse überlastet Obwohl eine
gefährliche Überlastung der Hinterachse und der Reifen vorliegt, kann sich das Gesamtgewicht innerhalb der gesetzlichen Toleranzen befinden. Man sollte also vor Fahrtantritt die Achslasten nach den Spielregeln der
Polizei kontrollieren.
Das zweite Stichwort zum Thema Auflastung betrifft die Kraftfahrzeugsteuer. Fahrzeuge
unter 2800 kg werden nach Hubraum besteuert. Diesel-Fahrzeuge, die nicht eine der Euro-Normen erfüllen, werden mit bis zu DM 65,- pro angefangene 100 ccm besteuert. So mancher Fahrzeugbesitzer reibt sich denn auch
angesichts des Steuerbescheides verwundert die Augen, wenn er DM 1.300,- an Steuer berappen soll, während sein cleverer Nachbar für dieselbe Fahrzeugklasse gerade einmal ein Viertel aufwenden muss und das sogar
ohne irgendwelche einschränkenden Nachteile wie Tempo 80, Überholverbot für LKW oder verschärfte Parkvorschriften.
Das Zauberwort heißt auch hier wieder Auflastung! Sobald ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.800 kg überschritten wird, erfolgt die Besteuerung nämlich nach
Gewicht Das selbe Fahrzeug kostet plötzlich nur noch DM 337,50. Jede weiteren angebrochenen 200 kg schlagen zwischen 3.000 kg und 4.000 kg mit DM 25,- zu Buche. Es ist also in jedem Falle ein lohnendes Geschäft;
denn die Steuerrückzahlung ist oftmals höher als die Kosten für die Auflastung. Lediglich für Hängerbesitzer bleibt ein Wermutstropfen: Die Anhängelast wird um den Wert der Auflastung reduziert.
Bernd Loewe November 2004 - Siehe auch
Gewicht von Zubehör
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