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Gebührenpflicht von Fernseh- und Rundfunkgeräten in Wohnmobilen

Sehr geehrter Herr Loewe,

zu Ihrer Anfrage vom 16.03.2009 können wir Ihnen zur Gebührenpflicht von Rundfunkgeräten in Wohnmobilen Folgendes mitteilen:

Auch auf Reisemobilbesitzer findet die Vorschrift des § 5 Absatz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (
siehe PDF Anhang) Anwendung. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Reisemobil wie ein privates Kraftfahrzeug genutzt wird.

Wird das Reisemobil stationär aufgestellt, z. B. auf einem Campingplatz, so wird das Fahrzeug im rundfunkgebührenrechtlichen Sinne nicht mehr nach seiner allgemeinen Zweckbestimmung genutzt und es gelten die gleichen Regelungen wie für Wohnwagen. In diesem Fall sind die Geräte gesondert gebührenpflichtig, da sie wie Geräte in einer gesonderten Wohneinheit zu betrachten sind.

Des Weiteren gilt, dass Rundfunkgeräte in Reisemobilen immer anmelde- und gebührenpflichtig sind, wenn der Rundfunkteilnehmer keine Rundfunkgeräte in seinem privaten Haushalt oder - wie im Falle des Radios - im einem weiteren Kraftfahrzeug zum Empfang bereithält. In diesen Fällen ist das Radio- oder Fernsehgerät im Reisemobil ein anmelde- und gebührenpflichtiges Erstgerät.

Bei Vermietung von Wohn- oder Reisemobilen gilt die Gebührenfreiheit nach § 5 Absatz 1 Satz 1 RGebStV nicht.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Hurst
GEZ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Kommentar 24. April 2009:

Hallo Herr Loewe,

Auf Ihrer Website "Mobile Touren" geben Sie unter dem Link "Gebührenpflicht von Fernseh- und Rundfunkgeräten in Wohnmobilen" unkommentiert eine Stellungnahme der GEZ wieder.

Zu begrüßen ist, dass die GEZ mit dieser Stellungnahme von der früher -- zumindest in Einzelfällen -- vertretenen Position abrückt, dass Rundfunkgeräte in Reisemobilen generell -- auch bei ausschließlich privater Nutzung des Mobils -- anmelde- und gebührenpflichtig seien.

Klar ist -- auch wenn man besser direkt den Staatsvertrag als die Stellungnahme der GEZ liest, um das herauszufinden -- dass Gebührenpflicht besteht für Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeuge. Zu diesen gehören natürlich auch Wohnmobile, die gewerblich vermietet oder sonst im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden.

Andererseits lässt die Stellungnahme an einigen Stellen immer noch wesentliche Fragen offen. Was ist z. B. "stationär aufgestellt"? Man könnte darunter verstehen:

  - Für drei Wochen auf einem Campingplatz während des Urlaubs;
    das Wohnmobil bleibt in dieser Zeit zugelassen.
  - Für fünf Monate in einer Scheune oder auf einem Privatgrundstück;
    abgemeldet oder mit Saisonkennzeichen.
  - Für drei Jahre als Dauercamper auf einem Campingplatz; saisonale
    Nutzung; abgemeldet.

In welchen dieser Fälle die GEZ von "stationärer Aufstellung" ausgeht bleibt unklar. Ebenso wird nicht gesagt, nach welcher Regelung ein stationär aufgestelltes Wohnmobil aufhört, ein (angenommen privat genutztes) Kraftfahrzeug zu sein, für das im Staatsvertrag -- anders als bei Zweitwohnungen -- keine Zweitgebühr vorgesehen ist.

Unklar bleibt auch, was unter der Formulierung "es gelten die gleichen Regelungen wie für Wohnwagen" zu verstehen ist. Der Staatsvertrag enthält den Begriff Wohnwagen nicht; man könnte also annehmen, für Wohnwagen bestehe gar keine Regelung. Ebenso wenig enthält der Staatsvertrag den Begriff "Wohneinheit", der in der Stellungnahme benutzt wird. Im Staatsvertrag ist nur von "Wohnung" und "Ferienwohnung" die Rede. Aufgrund welcher Regelungen oder Rechtsauslegungen die GEZ Wohnwagen und Wohnmobile als "Wohnungen" oder "Ferienwohnung" klassifiziert, bleibt offen. Der Rundfunkstaatsvertrag allein kann es jedenfalls nicht sein.

Ohne eine solche kritische Würdigung scheint mir der objektive Informationsgehalt der GEZ-Stellungnahme fragwürdig. Gerne dürfen Sie meinen obigen Text oder Teile davon -- auch redaktionell bearbeitet -- zu Ihrer genannten Seite hinzufügen. Ich denke, für viele Wohnmobilisten bestehtdurchaus ein Klärungsbedarf, dem damit besser gedient wäre, als mit der "nackten" und immer noch etwas einseitigen GEZ-Stellungnahme.

Grüße

Horst Lehner

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