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Bei Alkohol am Steuer drohen Haft und Enteignung Verkehrssünden im Ausland - ADAC informiert über Verkehrssanktionen im europäischen Ausland
Wer eine Reise mit dem Auto ins europäische Ausland plant, sollte bedenken, dass Verkehrssünden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet
werden als in Deutschland. Eine Trunkenheitsfahrt in Dänemark kann beispielsweise schnell einen Monatsverdienst kosten, ein Parkverstoß in Spanien bis zu 200 Euro. Der ADAC informiert über die verschiedenen
Sanktionen in 35 europäischen Ländern.
Besonders hart werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern bestraft. Norwegens Bußgeldkatalog beispielsweise hat nicht nur für Rotlicht- und
Überholverstöße mit jeweils 670 Euro die höchsten Strafen der aufgeführten Länder, auch zu schnelles Fahren ist hier am teuersten. In Finnland und Schweden drohen ebenfalls hohe Sanktionen. Wer Geldbußen im
Ausland nicht sofort bezahlt, muss in vielen Ländern mit höheren Strafen rechnen. Besonders drastisch zeigt sich hier Griechenland. Dort kostet etwa ein Überholverstoß nach zehn Tagen bereits 700 Euro
(statt 350 Euro bei Sofortzahlung).
Das Handy am Steuer kann ebenfalls teuer werden. In Italien müssen Autofahrer mit einer Strafe von mindestens 150 Euro rechnen. Nicht viel billiger ist das
Telefonieren in den Niederlanden: Dort sind180 Euro fällig. Bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille in Italien wird das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet. In Spanien droht bei über 60 km/h zu schell
oder bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,2 Promille eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.
Um hohe Bußgelder zu vermeiden rät der ADAC Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich vorab über die dortigen Verkehrsvorschriften zu informieren. Denn seit
28. Oktober 2010 können nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Geldsanktion muss sich hierbei auf mindestens 70 Euro einschließlich der Verfahrenskosten
belaufen. Fahrverbote sowie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verstöße im Ausland nicht.
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