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Mit der auf den 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Änderung der VRV wurde grundsätzlich eine Nulltoleranzregelung bei Gewichts- und Achslastberschreitungen eingeführt.
Hallo und guten Morgen,
ich habe einen Teil Ihrer Berichte vorab über die Gewichtsproblematik mit Interesse gelesen. Auch ich bin zur Zeit von dieser Krux betroffen. Ich hole Morgen
mein neues Mobil mit 6.8 m Länge und 3,5 t GG beim Händler ab. Carthago Chic c-line I 4.2.
Wir haben alle Gegenstände, welche wir auf die Reise mitnehmen aus dem alten WoMo ausgeladen und gewogen. So sind denn im neuen auch viele Dinge, welche
bislang selbstverständlich waren, nicht mehr mit dabei.
In der Schweiz gilt eine an die EU angelehnte Richtlinie beim Wiegen von Motorfahrzeugen, auch für WoMos!
Hier die PDF Datei der Anweisung
Speziell zu beachten Punkt 5.2.8.2. der Weisung. ASTRA heisst Amt für Strassen und ist gleichbedeutend wie in Deutschland das Kraftfahrzeug Bundesamt. Es
handelt sich also um eine seriöse Quelle.
Diese Vorschriften sind wie erwähnt, den EU Gesetzen und Richtlinien angegliedert. Sie müssten eigentlich in allen EU Ländern genau gleich gehandhabt werden.
Ich hoffe, damit eine Kleinigkeit zur Klärung beizutragen.
Mit freundlichen Grüssen
“steelblue”
Juli 2010
Im Forum der promobil hat ein Schweizer wie folgt Stellung zu der “Anweisung” bezogen:
Hallo Bernd Das ist eben schweizerisch geschrieben. Es steht ja 0 Toleranz aber für eine allfällige Diskrepanz der Waage auszugleichen gibt es eben 3
Prozent Toleranz. Tönt Schweizerisch schwierig ind der Praxis ist das so das Du bis 3605 Kg durchgehst. Wir haben das selber erlebt bei der automatischen Waage durch den San Bernardino. Mein Kollege hatte 3684 Kg.
Er hat bezahlt und musste Wasser ablassen. Wir hatten 3574 Kg.und wir haben nicht bezahlt. Das ist auch bei den Geschwindigkeitsbussen so. Da gibt es auch 3 Kmh. Toleranz (Abzug) Es grüessli Hans
Juni 2011
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